Bitte aktivieren Sie JavaScript, um den Fahrzeugkonfigurator nutzen zu können!
Finanzieren Sie Ihr Fahrzeug mit 4,49% effektivem Jahreszins (Beispielfinanzierung. Zinssatz ist bonitätsabhängig)
Bei einem Nettodarlehensbetrag von 5.000,- EUR erhalten zwei Drittel der Kunden einen effektiven Jahreszins von 4,49% oder günstiger (gebundener Sollzinssatz 4,49% p.a. inkl. eines Bearbeitungsentgelts). unverbindliche Berechnung
Außenfarbe Candy Weiß
Innenausstattung auf Anfrage
VW Caddy Cargo 2.0 TDI 122PS mit Allradantrieb in Candy Weiß mit folgender Sonderausstattung:App-ConnectDachgalerie im FahrerhausArmlehnen für Fahrer- und BeifahrersitzAußenspiegel elektrisch verstell- und heizbarLED-Innenraumbeleuchtung im LaderaumKlimaanlageLendenwirbelstütze für FahrerSitze vorne höhenverstellbarGanzjahresreifenAnhängevorrichtung starr 5 Jahre oder 200.000km Garantie (ab Garantiebeginn)Das Fahrzeug ist fest vorbestellt; Anlieferung für April 2025 geplant.Das Fahrzeug kann deutschlandweit angeliefert werden.Elektrische Fensterheber vorneHöhenverstellbares LenkradMittelarmlehneHöhenverstellbarer Fahrer- und BeifahrersitzLendenwirbelstütze für FahrersitzRadio / USBBluetooth / FreisprecheinrichtungReifendruckkontrolleAußenspiegel elektrisch verstell- und beheizbarAllwetterreifenSpurhalteassistentUmfeldbeobachtungssystem "Front Assist" mit City-Notbremsfunktion (Notbremsassistent)VerkehrszeichenerkennungEU-FahrzeugGarantiebeginn 04/2025UPE inkl. Überführungskosten ca. 42.825,00 EURFür weitere Fragen stehen wir Ihnen telefonisch oder per E-Mail gern zur Verfügung. Gern nehmen wir Ihr Fahrzeug in Zahlung. Bei Bedarf bieten wir Ihnen verschiedene Finanzierungsmodelle unserer Partnerbanken - individuell auf Sie zugeschnitten. Auch Finanzierungsübernahme, Verrechnung des Altfahrzeugs in die Neufinanzierung und Kreditablösung. Irrtümer, Zwischenverkauf und Änderungen vorbehalten. Ausstattungs- und Verbrauchsangaben basieren auf der Abfrage der VIN-Daten über das DAT SilverDAT System. In Einzelfällen kann es zu Datenfehlern kommen. Die gemachten Angaben gelten nicht als zugesicherte Eigenschaft im Sinne des BGB 434 Abs. 1 Satz 3.