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FAQ

  1. Wie stelle ich mein Fahrzeug zusammen?

  2. Ich kann Sie telefonisch nicht erreichen, da die Leitung ständig besetzt ist.

  3. Muss ich mit Preiserhöhungen während der Bestellphase rechnen?

  4. Was ist ein Rechtsanwalts-Anderkonto?
  5. Kann ich auch ein Finanzierungs- oder Leasingangebot wahrnehmen?

  6. Nehmen Sie mein Gebrauchtfahrzeug in Zahlung?
  7. Meine Auftragsbestätigung für meine Bestellung habe ich noch nicht erhalten.

  8. Kommt mein Neuwagen genau so wie ich ihn bestellt habe?

  9. Ist ein nachträglicher Einbau von Zubehör in mein Fahrzeug möglich (z.B. Anhängerkupplung, Rammschutz, Tieferlegung, o.ä.)

  10. Ihr Angebot liegt nur geringfügig unter dem des Vertragshändlers. Lohnt sich der Kauf bei Ihnen dann noch?

  11. Kann es Schwierigkeiten bei der Zulassung geben?

  12. Gibt es Unterschiede bei den Zulassungsbestimmungen innerhalb der EU?

  13. Gibt es Unterschiede in den Schadstoffklassen?
  14. Wie lasse ich mein neu gekauftes Fahrzeug zu?
  15. Wo muss ich mein Fahrzeug abholen?

  16. Können Sie auch andere Fahrzeuge besorgen, als auf der Homepage angeboten?

  17. Warum beim Autozentrum Matthes kaufen?

  18. Wer ist das Autozentrum Matthes?
  19. Kann ich selber importieren?

  20. Was sind EU-Neufahrzeuge?

  21. Welche zusätzlichen Argumente sprechen für einen EU-Neuwagen-Kauf?
  22. Wie viel Geld lässt sich bei EU-Neufahrzeugen sparen?

  23. Warum sind EU-Neufahrzeug-Importe so günstig?

  24. Sind die Angebote inklusive Mehrwertsteuer (MwSt.)?

  25. Sind die Überführungskosten bereits inklusive?

  26. Gibt es Qualitätsunterschiede zwischen deutschen und EU-Neufahrzeugen?
  27. Gibt es Ausstattungsunterschiede bei den Import-Neufahrzeugen?

  28. Gibt es bei Importen andere Motorvarianten?

  29. Wie lange dauert eine Bestellung in der Regel?

  1. Wie stelle ich mein Fahrzeug zusammen?

    Bei uns haben Sie mehrere Möglichkeiten, Ihr Fahrzeug selbst zusammenzustellen.
    1. Sie geben die in einer Autobörse aufgeführte Fahrzeugnummer in das Suchfeld Inseratsnummer ein und gelangen direkt zu Ihrem Wunschfahrzeug. Hier wählen Sie die gewünschte Farbe und optionale Extras durch das Anklicken der entsprechenden Kästchen. Denken Sie bitte daran, alle nicht-aufpreispflichtigen Felder zu markieren und optionale Serviceleistungen auszuwählen. Fertig! Sie können sich jetzt Ihr Wunschfahrzeug ausdrucken, es parken oder mit einem anderen Fahrzeug vergleichen. Sollten Sie unsicher sein oder Fragen haben, klicken Sie auf die Rückruf-Funktion und unser Team klärt noch offene Fragen persönlich mit Ihnen.
    2. Die Schnellsuche. Hier wählen Sie einzelne Parameter, wie Hersteller, Getriebeart oder Kraftstoff aus, und erhalten eine Liste von Fahrzeugen, die die gewünschten Merkmale aufweisen. Suchen Sie sich ein Fahrzeug aus, indem Sie direkt auf das Angebot klicken. Nun wählen Sie die gewünschte Farbe und optionale Extras durch das Anklicken der passenden Kästchen. Denken Sie bitte daran: Alle nicht aufpreispflichtigen Felder zu markieren und optionale Serviceleistungen auszuwählen. Fertig! Sie können jetzt Ihr Wunschfahrzeug ausdrucken, es parken oder mit einem anderen Fahrzeug vergleichen. Sollten Sie unsicher sein oder Fragen haben, klicken Sie auf die Rückruf-Funktion und unser Team klärt noch offene Fragen persönlich mit Ihnen.
    3. Nutzen Sie unseren Konfigurator und stellen Sie sich Ihr Wunschfahrzeug „step by step“ selbst zusammen. Sie fangen an mit Marke und Modell, wählen dann Motor und Farbe. Anschließend noch das ein oder andere Extra oder eine optionale Serviceleistung. Jetzt nur noch die nicht-aufpreispflichtigen Extras markieren. Fertig! Sie können jetzt Ihr Wunschfahrzeug ausdrucken, es parken oder mit einem anderen Fahrzeug vergleichen. Sollten Sie unsicher sein oder Fragen haben, klicken sie auf die Rückruf-Funktion und unser Team klärt noch offene Fragen persönlich mit Ihnen.
    Bitte beachten Sie: Der Ausdruck eines Fahrzeugangebots oder Fahrzeugexposés ist noch kein Kaufvertrag. Erst, wenn Sie dieses unterschrieben und mit einer Ausweiskopie an uns zurückschicken, bestellen wir Ihn Ihrem Auftrag das gewünschte Fahrzeug.
  2. Ich kann Sie telefonisch nicht erreichen, da die Leitung ständig besetzt ist.


    Da wir den ganzen Tag hindurch sehr viele Telefonate mit unseren Kunden oder Interessenten führen, kann es schon einmal öfters vorkommen, dass Sie uns nicht direkt erreichen können. Versuchen Sie es dann einfach noch einmal.
    Unser Tipp: Schreiben Sie uns einfach eine kurze Email mit Ihrem Anliegen und hinterlassen Sie uns Ihre Rufnummer sowie eine kurze Information zu Ihrer telefonischen Erreichbarkeit. Wir rufen Sie dann so bald wie möglich zurück.
  3. Muss ich mit Preiserhöhungen während der Bestellphase rechnen?

    Nein. Mit Preiserhöhungen ist während des Bestellvorgangs nicht zu rechnen. Jedoch kann eine mögliche Preiserhöhung seitens des Herstellers nicht zu 100% ausgeschlossen werden. Dies ist allerdings erfahrungsgemäß eher unwahrscheinlich und tritt meist nur bei einem Modellwechsel auf.


  4. Was ist ein Rechtsanwalts-Anderkonto?

    Beim Rechtsanwalts-Anderkonto handelt es sich um eine Zahlungsweise, bei der die Risiken für beide Seiten minimiert werden. Sie als Käufer und wir als Verkäufer wickeln die Bezahlung sicher über einen Treuhänder ab. Hierbei zahlen Sie den von uns in Rechnung gestellten Betrag an den Treuhänder. Nach Zahlungseingang stellen die Fahrzeughersteller uns die Fahrzeugdokumente zur Verfügung, welche wir Ihnen per Einschreiben weiterleiten. Gleichzeitig gibt der Hersteller das Fahrzeug zum Transport frei und es wird an unseren Standort in Köln geliefert. Dieses Vorgehen nimmt in der Regel 10- 12 Tage in Anspruch. Haben Sie Ihre Unterlagen in Empfang genommen, können Sie Ihr Fahrzeug auf Ihrer örtlichen Zulassungsstelle zulassen und die Kennzeichen zur Fahrzeugabholung in Köln mitbringen.


  5. Kann ich auch ein Finanzierungs- oder Leasingangebot wahrnehmen?

    Gerne können Sie Ihren Neuwagen finanzieren oder leasen. Das Team vom Autozentrum Matthes verweist Sie nicht an einen externen Anbieter, sondern hilft Ihnen unkompliziert und direkt, das passende Angebot zu finden - unabhängig davon, ob Sie Privatkunde oder Gewerbetreibender sind.

    Wir arbeiten mit namhaften Kreditinstituten zusammen; scheuen Sie daher nicht, sich Ihr Wunschfahrzeug einmal kalkulieren zu lassen. Mit Sicherheit haben wir ein passendes und individuelles Finanzierungsangebot für Sie.

    Rufen Sie gleich an! Wir sind Ihnen gerne behilflich.


  6. Nehmen Sie mein Gebrauchtfahrzeug in Zahlung?

    Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihr Gebrauchtfahrzeug beim Kauf eines EU-Neuwagens. Zu diesem Zweck ist dem Angebot, welches wir Ihnen via E-Mail zugesandt haben, eine Datei angehängt, die Sie bitte ausgefüllt und mit aktuellen Bildern des Fahrzeugs ergänzt an uns zurück senden.


  7. Meine Auftragsbestätigung für meine Bestellung habe ich noch nicht erhalten.

    Sollten Sie einmal länger auf eine Antwort von uns warten oder gar Ihre Bestellbestätigung vermissen, bitten wir Sie vielmals um Entschuldigung. Dies kann ggf. auf eine temporäre Vollauslastung unseres Teams zurückgehen oder aber darauf beruhen, dass wir selbst noch auf die Bestellbestätigung des Herstellers warten. In diesem Fall wenden Sie sich ruhig via E-Mail an unser Team. Wir helfen ihnen gerne weiter.

    Haben Sie Ihre Bestellbestätigung erhalten, prüfen Sie diese genau und stellen Sie sicher, dass das bestätigte Fahrzeug mit dem von Ihnen bestellten Fahrzeug übereinstimmt.


  8. Kommt mein Neuwagen genau so wie ich ihn bestellt habe?

    Damit Sie sich richtig sicher sind ob das gewünscht Fahrzeug auch genau die Ausstattungsdetails vorweist, die Sie ausgewählt haben, geht ein Mitarbeiter unseres Teams mit Ihnen die Bestellung noch einmal Punkt für Punkt durch. Zudem bekommen Sie eine Bestellbestätigung zu Ihrem Wunschfahrzeug, die wir direkt vom Hersteller an Sie weiterleiten. Vergleichen Sie daher zu Ihrer eigenen Sicherheit noch einmal die Bestellbestätigung mit dem zuvor geschlossenen Kaufvertrag. Sie werden feststellen, dass Sie genau das Fahrzeug bekommen, das Sie bestellt haben.

    Daraus ergibt sich doppelte Sicherheit für Sie und für uns.


  9. Ist ein nachträglicher Einbau von Zubehör in mein Fahrzeug möglich (z.B. Anhängerkupplung, Rammschutz, Tieferlegung, o.ä.)

    Wir als Onlinehändler haben leider nicht immer die Möglichkeit, Sie mit dem gewünschten Zubehör zu versorgen, jedoch haben wir oftmals gute Verbindungen zu einem Dienstleister in Ihrer Nähe, der Ihnen bei der Wahl und dem Einbau des passenden Zubehörs hilft.


  10. Ihr Angebot liegt nur geringfügig unter dem des Vertragshändlers. Lohnt sich der Kauf bei Ihnen dann noch?

    Generell lohnt sich der Vergleich von Angeboten immer! Somit ergibt sich für Sie eine gewisse Art von Transparenz. Hierbei sollten Sie jedoch bedenken, dass die Angebote vergleichbar sein müssen. Unsere Angebote enthalten immer die absoluten Endpreise und Sie erhalten selbstverständlich eine genaue Auflistung aller Ausstattungsdetails.

    Achten Sie stets darauf, ob es sich bei dem Preis des Ihnen angebotenen Fahrzeugs um einen Endpreis handelt. Gerne werden Zusatzkosten und aufkommende Überführungskosten nicht aufgeführt.

    Neben dem Preis sollten Sie auch stets alle Ausstattungsdetails und - ganz wichtig - die Anzahl der Vorbesitzer vergleichen. Sie wollen ja schließlich Ihr Wunschfahrzeug als Neuwagen kaufen und nicht einen „Erste-Hand-Neuwagen“, der beim Wiederverkauf einen höheren Wertverlust hat.

    Daher gilt: Ordentlich vergleichen! Selbst kleineste Preisunterschiede summieren sich am Ende und kosten Sie bares Geld.


  11. Kann es Schwierigkeiten bei der Zulassung geben?

    Definitiv nicht. Jedes von uns ausgelieferte Fahrzeug besitzt alle nötigen Dokumente, die Sie brauchen, um Ihr Fahrzeug zuzulassen. Sollten Sie, entgegen aller Erwartungen, doch einmal Probleme bei der Zulassung ihres Fahrzeugs haben, sind wir Ihnen gerne und jederzeit behilflich und davon überzeugt, jedes Problem schnell und unkompliziert lösen zu können.


  12. Gibt es Unterschiede bei den Zulassungsbestimmungen innerhalb der EU?

    Nein. 1993 wurden die Zulassungsbestimmungen innerhalb der Europäischen Union durch die EU-Kommission vereinheitlicht und europaweit geregelt. Demnach muss jedes für den europäischen Markt produzierte Fahrzeug genau festgelegte technische Anforderungen erreichen, um zulassungsfähig zu sein. Die Bestätigung, dass Ihr Fahrzeug diese Anforderungen erreicht hat, erhalten Sie mit den sogenannten C.O.C. Dokumenten. Diese erhalten Sie, je nach Zahlungsart, bei der Übergabe des Fahrzeugs oder nach Zahlung des Kaufpreises.


  13. Gibt es Unterschiede in den Schadstoffklassen?

    Nein. Es handelt sich bei der Abgasnorm um eine europäische Norm, die europaweit die Standards bestimmt. Demnach sind diese Normen unabhängig von dem Land, in dem ein Fahrzeug produziert oder zugelassen wird, einheitlich. Zudem ist es seit dem 01.01.2006 nicht mehr zulässig, Fahrzeuge zu produzieren, die die Abgasnorm EURO 4 nicht erfüllen.

    Dadurch, dass die Autozentrum Matthes GmbH ausschließlich aktuelle Modelle anbietet, erfüllen alle unsere Fahrzeuge mindestens diese Norm. Fahrzeuge die ab dem 01.01.2011 produziert werden erfüllen sogar die EURO 5-Norm.


  14. Wie lasse ich mein neu gekauftes Fahrzeug zu?

     

    Durch die Einführung der so genannten EWG-Übereinstimmungsbescheinigung gestaltet sich die Zulassung von Fahrzeugen in den Ländern der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sehr viel einfacher. Die als COC-Dokument (Certificate of Conformity) bezeichnete Bescheinigung belegt, dass ein Fahrzeug über eine EG-Typengenehmigung verfügt. Diese wiederum sagt aus, dass das Fahrzeug nach EU-Standards geprüft wurde. 

    Als erster Halter des Neuwagens, wird Ihnen bei der Kfz-Zulassungsstelle erstmalig ein Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung II und I) ausgestellt.


    Für die Kfz-Zulassung benötigen Sie für einen reibungslosen Ablauf folgende Dokumente:

    - gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des Fahrzeughalters

    - elektronische Versicherungsbestätigung, eVB-Nummer (7-stellige VB-Nummer)

    - EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument)

    - Eigentumsnachweis (in Form der Originalrechnung)

    - „Schreiben an die Zulassungsstelle“ (ausgestellt vom Autozentrum Matthes)

    - Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

    - bei Vertretung: schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters und Personalausweis/ Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung der bevollmächtigten Person

    Im Ausnahmefall muss das Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsstelle vorgestellt werden, damit vor Ort die FIN (Fahrzeug-Identifikationsnummer) kontrolliert werden kann.

    Empfehlenswert ist es daher, genauere Information vor der Zulassung bei der Zulassungsstelle in Erfahrung zu bringen.


  15. Wo muss ich mein Fahrzeug abholen?

    Die Abholung Ihres Fahrzeugs erfolgt in Köln, nach persönlicher Terminabstimmung mit uns. Sobald das Fahrzeug zur Abholung bereit steht, erhalten Sie von uns eine Mitteilung mit allen nötigen Daten, die sie zur Abholung Ihres Fahrzeugs benötigen.

     

    Sollte es Ihnen dennoch nicht möglich sein Ihr Fahrzeug selbst in Köln entgegenzunehmen, stellen wir gerne den Kontakt zu einem unserer Partnerunternehmen her, welches den Transport Ihres Neufahrzeugs an Ihren Wohnort sicher und zuverlässig übernehmen wird. Wir sind stets bemüht, die Kosten für diesen Transport so gering wie möglich zu halten.


  16. Können Sie auch andere Fahrzeuge besorgen, als auf der Homepage angeboten?

    Sollten Sie auf unserer Homepage Ihr Wunschfahrzeug nicht finden, bitten wir Sie, sich direkt mit unserem Verkaufsteam in Verbindung zu setzen. Hier hilft man Ihnen gerne, Sonderwünsche zu erfüllen.


  17. Warum beim Autozentrum Matthes kaufen?

    Mit der Entscheidung Ihr Fahrzeug über das Autozentrum Matthes zu beziehen, wählen Sie einen kompetenten und erfahrenen Partner für Ihre Fahrzeugbestellung. Bei uns werden Sie zuverlässig und kompetent beraten und erhalten ein attraktives Angebot für Ihr Wunschfahrzeug.


  18. Wer ist das Autozentrum Matthes?

    Die Autozentrum Matthes GmbH ist ein von Matthias Matthes geführtes Familienunternehmen. Unser Kerngeschäft besteht im Vertrieb und dem Import von EU-Neufahrzeugen.


  19. Kann ich selber importieren?

     

    Das können Sie selbstverständlich gerne versuchen.

     

    Aber: Sie sollten bedenken, dass Sie keine Sonderkonditionen (Händlerermäßigungen oder Großabnehmerrabatte) bekommen; Ihnen fehlen wahrscheinlich die Transportmöglichkeiten, die Zeit und vor allem das Know-How für die sehr komplizierte Abwicklung bis zur fertigen Zulassung ihres Neuwagens.

    Daher empfehlen wir Ihnen: Nutzen Sie die Vorteile, die ein Kauf bei uns mit sich bringt!

    Wir schließen mit Ihnen einen Kaufvertrag nach deutschem Recht und erzielen durch die kontinuierliche Marktbeobachtung, Großabnehmerrabatte und Sonderkonditionen einen Preis, der Ihnen so vor Ort sicherlich nicht angeboten wird.


  20. Was sind EU-Neufahrzeuge?

    EU-Neufahrzeuge werden beim Vertragshändler des Herstellers im Ausland gekauft und nach Deutschland importiert.


  21. Welche zusätzlichen Argumente sprechen für einen EU-Neuwagen-Kauf?

    Beim Kauf eines EU-Neuwagens sparen Sie nicht nur bei der Anschaffung bares Geld. Da sich der Preis bei einem Wiederverkauf in Deutschland nach dem innerdeutschen Markt richtet, profitieren Sie hier noch einmal von den guten Einkaufskonditionen und wirken somit auch einem Wertverlust des Fahrzeugs entgegen.


  22. Wie viel Geld lässt sich bei EU-Neufahrzeugen sparen?

    Je nach Marke und Model, können Sie bis zu 35% gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers einsparen. Das bedeutet im Einzelfall eine Ersparnis von  1000,- bis  8000,- Euro.


  23. Warum sind EU-Neufahrzeug-Importe so günstig?

     

    Ausschlaggebend für den Preisvorteil sind zum einen die unterschiedlichen Werkabgabepreise in den einzelnen EU-Staaten, zum anderen die von Staat zu Staat variierenden Steuersysteme. In einigen Staaten kommt zu der dort gültigen, oftmals höheren Mehrwertsteuer, noch eine Luxus- oder Verbrauchersteuer, die beim Import der Fahrzeuge nach Deutschland nicht bezahlt werden muss. Darüber hinaus existiert in den verschiedenen europäischen Staaten ein unterschiedlich hohes Lohnniveau, welches die Hersteller zwingt, ihre Fahrzeuge zu einem dem Lohnniveau angepassten Netto-Werksausgabepreis anzubieten.

    Da bei der Wiedereinfuhr in Deutschland nur die zurzeit gültige Mehrwertsteuer von 19 % auf den Netto-Werksausgabepreis aufgeschlagen wird und an das Finanzamt abgeführt werden muss, ergibt sich hier der Differenzbetrag.

    Mit anderen Worten:

    Sie profitieren von unseren günstigen Bezugspreisen und dem Steuersystem anderer EU-Staaten.


  24. Sind die Angebote inklusive Mehrwertsteuer (MwSt.)?

    Ja. Alle Angebote des Autozentrum Matthes sind Bruttopreise und beinhalten die in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer (MwSt.) von derzeit 19%.


  25. Sind die Überführungskosten bereits inklusive?

    Ja. Selbstverständlich sind die Überführungskosten bei unseren Angeboten inklusive. Sie nehmen das Fahrzeug zu dem im Kaufvertrag vereinbarten Preis in einer unserer deutschen Filialen in Empfang. Sie brauchen sich also keine Gedanken über versteckte Kosten zu machen.


  26. Gibt es Qualitätsunterschiede zwischen deutschen und EU-Neufahrzeugen?

    Nein. Um kostengünstig zu produzieren, fertigen Hersteller ein Modell möglichst nur an einem oder zwei Standorten. Aus diesen Produktionsstätten beziehen dann Autohändler europaweit ihre Fahrzeuge. Die von uns importierten EU-Neuwagen werden somit mit derselben Sorgfalt gefertigt wie Fahrzeuge, die direkt von den Werken an andere Händler geliefert werden. Dementsprechend macht es für Sie keinen Unterschied, ob Sie ihr Fahrzeug in Deutschland oder über uns in einem EU-Nachbarland kaufen


  27. Gibt es Ausstattungsunterschiede bei den Import-Neufahrzeugen?

    Ausstattungsmerkmale  von  EU-Neufahrzeugen zu Fahrzeugen, die direkt für den deutschen Markt produziert werden, sind kaum vorhanden. Meist haben Sie bei einem EU-Neufahrzeuge nicht nur eine höhere Grundausstattung, sondern zudem noch eine höhere Sonderausstattung. Alle Ausstattungsdetails der von uns angebotenen Neufahrzeuge finden Sie auch noch einmal auf Ihrem Angebot / Kaufvertrag. Sollten Sie zu den im Kaufvertrag aufgeführten Ausstattungsdetails dann noch Fragen haben,  gehen wir diese gerne mit Ihnen im Detail durch.


  28. Gibt es bei Importen andere Motorvarianten?

    Seit 1993 gelten in der Europäischen Union einheitliche Zulassungsrichtlinien für Kraftfahrzeuge. Die in der EU produzierten Fahrzeuge kommen daher mit einer EWG Übereinstimmungsbescheinigung, dem sogenannten COC Dokument. Dieses Dokument bescheinigt, dass die von der Europäischen Union gesetzten Richtlinien und technischen Grundvoraussetzungen erfüllt werden. Demzufolge legen die Hersteller nicht nur aus Produktions- und Entwicklungstechnischen Gründen sehr viel Wert auf die technische Einheitlichkeit ihrer Produkte; vielmehr sind sie dazu gezwungen, ihre Produkte an europäische Standards anzugleichen und Transparenz für Dritte zu gewährleisten.


  29. Wie lange dauert eine Bestellung in der Regel?

    In der Regel hat Ihr bestelltes Fahrzeug die gleiche Lieferzeit wie bei einem Vertragshändler in Ihrer Nähe. Abhängig von Marke, Modell und der aktuellen Nachfrage sind dies üblicherweise 10-14 Wochen.Aufgrund großer Vermittlungsstückzahlen haben unsere Händler oftmals Fahrzeuge im Vorlauf, durch die eine kurzfristige Verfügbarkeit Ihres Wunschfahrzeugs gegebenenfalls möglich ist.